Vereinsgeschichte

“In Verantwortung für unsere Jugend:
Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gehen in die Schulen.“

Die Idee und Geschichte der Jugendrechtshäuser geht zurück auf einen Vortrag auf dem Deutschen Richtertag 1991 in Köln, in dem der Philosoph und Politologe Prof. Dr. Guggenberger die Diskrepanz zwischen dem „aktuell lebenden Menschen“ und der (noch) geltenden Rechtsordnung aufzeigte.

Diesen Impuls griff die damalige Jugendstaatsanwältin Sigrun von Hasseln auf und beschloss mit Guggenberger und dem damaligen Präsidenten des Landgerichts Hamburg, Dr. Roland Makowka, etwas für “ ein neues Recht für eine neue Gesellschaft“ zu tun. 1992 gründeten sie die rechtspolitische Projektgruppe Justizreform und Sigrun von Hasseln begann, mehrere Abhandlungen über die neue Rolle des Rechts und der Justiz in unserer Gesellschaft als Wertevermittlerin sowie über die Notwendigkeit der Rechtserziehung vom Kindergarten an (mittels einer eigenen Rechtspädagogik) und die Notwendigkeit der Einrichtung von Jugendrechtshäusern (School of Human Law) zu verfassen.

Als die Gruppe schnell größer wurde und umfassendere Buchprojekte in Zusammenarbeit mit dem Nomos-Verlag anstanden, wurde im September 1994 der bundesweit tätige “ Verein Recht und Gesellschaft e.V.“ gegründet. Hieraus entstand acht Jahre später der Bundesverband der Jugendrechtshäuser Deutschland e.V.. In ganz Deutschland gibt es zwischenzeitlich über 20 Jugendrechtshäuser. Weitere Einzelheiten zur Geschichte der Jugendrechtshäuser in Deutschland finden sich auf der Seite des Bundesverbandes

In Mecklenburg-Vorpommern wurde schon 2002 ein Jugendrechtshaus in Rostock gegründet. Im März 2008 kam das Jugendrechtshaus Wismar hinzu, später das Jugendrechtshaus in Greifswald.

Der Verein Jugendrechtshaus Schwerin e.V. wurde nach Vorbereitungen seit Herbst 2009 auf einer Versammlung am 25.02.2010, die von einem Grußwort der Justizministerin des Landes Mecklenburg – Vorpommern Frau Uta-Maria Kuder eingeleitet worden war, von 24 Mitgliedern gegründet. Erste Vorstandsmitglieder waren

Präsident des Landgerichts Jürgen Boll, Landgericht Schwerin
Präsident des Landgerichts a.D. Hartmut Eichler, bis 2009 Landgericht Schwerin
Rechtsanwalt Martin Lorentz, Vorsitzender des Schweriner Anwaltsvereins e.V,
Oberstaatsanwältin Sybille von Massow, Staatsanwaltschaft Schwerin, Vorsitzende des Jugendrechtshauses Wismar e.V., Mitglied des Vorstands des Bundesverbands der Jugendrechtshäuser Deutschland e.V.
Richterin am Landgericht Katja Surminski, Landgericht Schwerin

wobei Hartmut Eichler zunächst den Vorsitz übernahm. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 08.03.2010 beim Amtsgericht Schwerin auf dem Registerblatt VR 10072

Am 24.10.2010 eröffnete die Justizministerin des Landes Mecklenburg – Vorpommern, vertreten durch Ministerialdirigent Jesse, unter Beteiligung der Presse das Jugendrechtshaus Schwerin durch Freischalten der Website www.jugendrechtshaus-schwerin.de . Zugleich wurde das juristische Lernprogramm T@keLaw, das zur kostenlosen Nutzung auf der Website zur Verfügung steht, durch Prof. Dr. Tony Möller, Hochschule Wismar, vorgestellt.

Der Verein hat gegenwärtig (Stand: Dezember 2015) 36 Mitglieder

Das Finanzamt Schwerin hat mit Bescheid vom 23.12.2013 festgestellt, dass der Verein nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient (St-Nr. 090/141/11244). Der Verein fördert danach folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 4 AO)
  • Bildung und Erziehung Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 7 AO).

Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, und für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.