In Seminaren oder Vorträgen, Workshops oder anderen Formaten können mit Unterstützung des Jugendrechtshauses Rechtsthemen behandelt werden.
Ziel solcher Veranstaltungen ist es, Rechtskenntnisse und Rechtsbewusstsein sowie soziale, wirtschaftliche und auch ethische Zusammenhänge des Rechts zu vermitteln.
Je nach Themenzusammenhang stehen z.B. Richter, Rechtsanwältinnen oder Staatsanwälte ehrenamtlich zur Verfügung. Die Dauer der Veranstaltungen kann individuell vereinbart werden. Als praktikabel haben sich zwei Schulstunden erwiesen.
Die Veranstaltungen können in Kindergärten, Schulen oder Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden. Der Organisationsaufwand für die Bildungseinrichtung ist daher gering. Lediglich ein geeigneter Raum und gegebenenfalls erforderliche Technik, wie Laptop, Beamer oder Tageslichtprojektor ist erforderlich.
In „Expertengesprächen“ sind Juristinnen und Juristen aus verschiedenen Berufszweigen, z.B. Richter/-innen, Rechtsanwälte, Staatsanwältinnen oder Juristen aus Verwaltungsbehörden und Wirtschaft bereit, in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zu dem gewünschten Thema ein Impulsreferat zu halten. Anschließend kann mit dem Referenten/der Referentin diskutiert werden. Im Idealfall wird das „Expertengespräch“ im Unterricht vorbereitet; so kann etwa ein Fragenkatalog erarbeitet werden, auf den in Vortrag und Gespräch eingegangen werden kann.
Melden Sie sich hier an oder rufen Sie unter (0151) 6279 0172 an und hinterlassen eine Nachricht und Ihre Telefonnummer; das Jugendrechtshaus ruft Sie zurück. Benennen Sie das Thema (z. B. Grundrechte/Menschenrechte; Rechtsstaat; Recht und Europa; Flüchtlingsrecht; Recht und Wirtschaft; Recht und Medien; Arbeitsrecht; Jugendstrafrecht; Schadensersatzrecht; Kaufrecht; Mietrecht). Sofern Sie im Vorfeld der Themenwahl weitere Informationen benötigen, hilft Ihnen das Jugendrechtshaus gerne weiter.