Gerichtsbesuche

Gerichtverhandlung

Nirgends ist das Recht so anschaulich wie im Gerichtssaal. Bei Gerichtsbesuchen geht es um wirkliche, um echte Fälle. Exemplarisch zeigen sie, wie ein Gerichtsprozess abläuft, welche Funktion die Verfahrensbeteiligten – wie z.B. Richterin oder Richter, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt - haben. Gerichtsbesuche helfen, die Rechtsordnung, ihre Verfahren und ihre Institutionen, aber auch die in ihnen arbeitenden Menschen kennen zu lernen.

Hier finden Sie als Beispiel einen Erlebnisbericht.

Welche Gerichte können besucht werden?

Ein Gerichtsbesuch ist bei mündlichen Verhandlungen in Strafprozessen, Zivilprozessen oder in Prozessen des Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsrechts möglich.

Die Verhandlungen finden in Schwerin im Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht oder im Verwaltungsgericht statt. Auch Besuche beim Amtsgericht Ludwigslust mit Zweigstelle Parchim sind möglich.

Was bieten Gerichtsbesuche konkret?

Gerichtsbesuche bieten Einblicke in die praktische Arbeit der Gerichte. Sie geben zudem Gelegenheit, mit den handelnden Juristinnen und Juristen ins Gespräch zu kommen. Vor der Verhandlung oder als Teil von ihr findet eine Einführung in den zu verhandelnden Fall statt, wo erklärt wird, worum es geht und warum mit welchen Argumenten gestritten wird. Nach der Verhandlung besteht regelmäßig die Möglichkeit, Fragen zu stellen und die Falllösung, das Verhandlungsgeschehen und das weitere Vorgehen des Gerichts und der Prozessbeteiligten zu diskutieren.

Gerichtverhandlung

Wer kann einen Gerichtsbesuch machen?

Gerichtsbesuche können vom Jugendrechtshaus für Schulklassen aller Schulformen, Jugendeinrichtungen oder Ausbildungsbetriebe organisiert werden.

Wie und wo muss ich mich anmelden?

Melden Sie sich hier an oder rufen Sie unter (0151) 6279 0172 an und hinterlassen eine Nachricht und Ihre Telefonnummer; das Jugendrechtshaus ruft Sie zurück. Benennen Sie das Thema (Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht usw.), sofern Sie darüber schon klare Vorstellungen haben. Gerne hilft Ihnen das Jugendrechtshaus bei der Auswahl des zu besuchenden Gerichts.

Sind Gerichtsbesuche vor- und nachzubereiten?

Im Idealfall: ja! Für die Vorbereitung in der Schule ist die Broschüre „Ein Schulbesuch bei Gericht
Freistaat Sachsen – Staatsministerium der Justiz www.justiz.sachsen.de (Information & Service / Schule & Justiz) gut geeignet (unter der angegebenen Internet-Adresse steht sie zum Ausdruck bereit).

Folgende Aufgaben etwa könnten Schülern im Zusammenhang mit einem Gerichtsbesuch gestellt werden:

  • Protokollieren des Gesamtverlaufs einer Verhandlung
  • Beobachten und Beschreiben des Verhaltens einzelner Prozessbeteiligter
  • Skizzieren des funktionalen Aufbaus des Gerichtssaals.

In der weiteren Nachbereitung des Gerichtsbesuchs könnte beispielsweise

  • eine konkret erlebte Gerichtsverhandlung in verteilten Rollen nachgespielt werden,
  • die Verhandlung selbst und / oder auch das Ergebnis (Urteil u.a.) im Rahmen einer Pro- und Contra-Diskussion vertiefend erörtert werden,
  • eine „Gerichtsreportage“ zur erlebten Verhandlung geschrieben werden.